Gesundheit

Patienten aufgepasst: Das kommt nach dem Krankenhaus

  • Ralf Loweg/mp - 22. Januar 2021, 13:24 Uhr

Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, ist die Behandlung häufig noch nicht abgeschlossen. Es geht zur Reha oder zur Nachuntersuchung beim Facharzt. Gesetzlich Versicherte können das sogenannte 'Entlass-Management' in Anspruch nehmen.


Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, ist die Behandlung häufig noch nicht abgeschlossen. Es geht zur Reha oder zur Nachuntersuchung beim Facharzt. Gesetzlich Versicherte können das sogenannte "Entlass-Management" in Anspruch nehmen. "Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass der Patient nach der stationären Behandlung bei Bedarf eine nahtlose medizinische Weiterversorgung erhält", sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Das Entlass-Management soll dafür sorgen, dass sich der Patient nach dem Aufenthalt im Krankenhaus nicht allein gelassen fühlt. Darüber hinaus verfolgt es das Ziel, Patienten und Angehörige zu entlasten und eine reibungslose Kommunikation zwischen der Klinik und nachbehandelnden Einrichtungen zu ermöglichen. Die nötigen Informationen, unter anderem zur Erkrankung und bisherigen Behandlung des Patienten, sollen strukturiert und sicher weitergeben werden.

Der zuständige Krankenhausarzt stellt zunächst fest, welche medizinischen Anschlussleistungen nach der Entlassung des Patienten notwendig sind. "Die Klinik muss dann frühzeitig die entsprechenden Personen oder Leistungserbringer kontaktieren", sagt Heike Morris. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten oder Reha-Kliniken. Gut zu wissen: Bevor das Krankenhaus das Entlass-Management durchführen kann, muss es die schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.

Auch das Ausstellen von Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfen) oder Heilmittel (zum Beispiel Logopädie) sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehört zum Entlass-Management. Benötigt der gesetzlich Versicherte eine Rehabilitation, einen Pflegegrad oder häusliche Pflege, kümmert sich das Krankenhaus um die Anträge und nimmt Kontakt zur Krankenkasse oder Pflegekasse auf. Am Tag der Entlassung erhält der Patient einen Entlass-Brief, in dem alle getroffenen Maßnahmen und Verordnungen aufgeführt sind.

Sollten Patienten während des Krankenhausaufenthaltes bemerken, dass das Entlass-Management nicht rechtzeitig veranlasst wird, können sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. "Dieser muss sich dann um eine nahtlose Weiterversorgung kümmern", sagt Heike Morris. Betroffene können zudem ihre Krankenkasse um Hilfe bitten.

Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter 0800 011 77 22 und www.patientenberatung.de.

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