Ein Autohändler muss die Kosten für die Haustürzustellung eines Fahrzeugs in den Endpreis einrechnen. Das hat der Fachzeitschrift ,,kfz-betrieb" zufolge das Landgericht Rottweil nun entschieden. Der Kläger hatte bei einem Online-Portal ein Fahrzeug gekauft, das ihm an seine Adresse geliefert werden sollte. Neben dem Kaufpreis stellte der Händler dafür knapp 1.000 Euro Lieferkosten in Rechnung. Das Gericht sieht das als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht. Der Endpreis müsse alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die der Verbraucher tragen muss. Das Argument des Verkäufers, dass auch klassische Online-Shops die Versandkosten in der Regel nicht zusätzlich ausweisen, ließ das Gericht nicht gelten, da beide Branchen nicht vergleichbar seien. (Rs. C-476/14)
Motor
Recht: Auto nicht frei Haus - Online-Händler muss Lieferkosten ausweisen
- Holger Holzer/SP-X - 2. August 2023, 14:09 Uhr
Wie Unternehmen ihre Preise auszeichnen müssen, ist streng geregelt. Das gilt nicht zuletzt beim Autokauf. Â
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