Wer mit dem Pkw einem Reh ausweicht und dabei verunfallt, geht bei der Schadenregulierung möglicherweise leer aus. Zumindest ist das einer Pkw-Eigentümerin widerfahren, der die Teilkaskoversicherung die Zahlung einer Schadenssumme in Höhe von rund 6.500 Euro verweigerte, da die Angaben zum Unfallhergang zu vage und unpräzise waren. Das Landgericht Koblenz bestätigte das Vorgehen der Assekuranz. (10 O 227/22)
Wie das Rechtsanwaltsportal ra-online berichtet, verunfallte der Mann der Pkw-Besitzerin, weil er aufgrund einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn mit dem Fahrzeug in den Graben und gegen einen Baustumpf rutschte. Als Grund für die Vollbremsung nannte der Havarist ein kreuzendes Reh, das er allerdings nur touchierte, weshalb es flüchten konnte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, wogegen die Geschädigte klagte. Das LG Koblenz wies die Klage nach Durchführung der Beweisaufnahme jedoch ab, da es nicht überzeugt war, dass der Unfall wie geschildert auch tatsächlich stattgefunden habe. Demnach konnte der Ehemann, der auch einziger Zeuge des Geschehens war, weder konkrete Details bekunden, noch ließen sich objektive Anhaltspunkte ermitteln, die seine Version der Ereignisse bestätigten.
Motor
Recht: Kein Geld bei ,,Wildunfall" - Schilderung nicht glaubhaft genug
- Mario Hommen/SP-X - 31. Juli 2023, 14:55 Uhr
Ohne Zeugen und ohne Tier ist die Beweislage für einen ,,Wildunfall' möglicherweise dünn. Versicherungen können dann eine Schadenregulierung verweigern.
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