Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Dienstag (12.00 Uhr) über eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien. Marokko will, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Eine Recherche von 17 internationalen Medien ergab 2021, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern überwacht worden waren. Marokko gibt an, die Spionagesoftware nicht gekauft zu haben. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen beschädigt. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun entscheidet der BGH, ob es dabei bleibt.
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Artikel zu Spionageverdacht: BGH urteilt über Klage Marokkos gegen Medien
- AFP - 24. Februar 2026, 04:02 Uhr
Der Bundesgerichtshof urteilt über eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien. Marokko will, dass die 'Süddeutsche Zeitung' und 'Zeit Online' nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass Marokkos Geheimdienst ausländische Politiker ausgespäht habe.
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