Ein 57-Jähriger ist im Zusammenhang mit den sogenannten Panama Papers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Dem 57-jährigen Schweizer wurde vor Gericht vorgeworfen, über Jahre an der Vermittlung von sogenannten Offshoregesellschaften in Steueroasen beteiligt gewesen zu sein.
Diese Firmen mit Sitz unter anderem in Panama sollen vor allem der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Vermögen gedient haben. Deutsche Kunden hätten so Kapitalerträge nicht versteuert und Steuern hinterzogen. Der Steuerschaden im Zusammenhang mit rund 50 Offshoregesellschaften belief sich laut Anklage auf etwa 13 Millionen Euro.
Ein internationales Rechercheteam hatte unter dem Titel "Panama Papers" im April 2016 seine Recherchen rund um systematische Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen veröffentlicht. Die Recherchen enthüllten auch die Namen von Prominenten, Politikern und Sportlern, die Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben sollen.
Nach Angaben des Rechercheteams wurden einerseits nicht illegale Strategien zur Steuervermeidung, aber auch Steuerdelikte und Delikte der Geldwäsche aufgedeckt. Die Veröffentlichungen zu den "Panama Papers" führten zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und einer Debatte über Steueroasen und Geldwäsche.
Brennpunkte
Prozess um Panama Papers in Köln: Bewährungsstrafe für 57-Jährigen
- AFP - 22. April 2026, 16:22 Uhr
Ein Mann ist im Zusammenhang mit den sogenannten Panama Papers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach ihn laut einer Gerichtssprecherin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.
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