Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Forderung aus dem ersten Prozess.Â
2015 hatten die Richter Sarkozy wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung verurteilt. Sie hatten ihn zugleich mangels Beweisen der Korruption freigesprochen. Sarkozy wurde damit der erste ehemalige Staatschef eines EU-Mitgliedslandes, der ins Gefängnis kam. Nach drei Wochen wurde er vorzeitig entlassen.
Bereits am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, Sarkozy in allen Anklagepunkten schuldig zu sprechen, also auch der Korruption und der illegalen Wahlkampffinanzierung. "Es gab sehr wohl eine Vereinbarung zwischen Nicolas Sarkozy und (dem damaligen libyschen Machthaber) Muammar al-Gaddafi", hatte Staatsanwalt Damien Brunet gesagt.Â
Sarkozy und sein Mitarbeiter Claude Guéant hätten sich demnach "als Gegenzug für libysche Gelder" um die Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdallah Senoussi bemühen sollen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Gaddafis Schwager, damals Nummer zwei der libyschen Führung, war in Frankreich wegen eines Anschlags auf ein Flugzeug mit 170 Toten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für Guéant forderte die Staatsanwaltschaft erneut sechs Jahre Haft.Â
"Sarkozy hat seine Wahlkampfkonten genutzt, um seine korrupten Machenschaften mit dem libyschen Regime zu verschleiern", sagte Brunet in seinem Plädoyer. Der 71 Jahre alte konservative Ex-Präsident wies im Berufungsverfahren weiterhin alle Vorwürfe zurück. Mit der Verkündung des Urteils wird im November gerechnet.Â
Brennpunkte
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft
- AFP - 13. Mai 2026, 16:47 Uhr
Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre.
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