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Verfassungsschützer für Prüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag

  • dts - 6. Juni 2026, 18:00 Uhr
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Bundestagssitzung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) - Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert nach der Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag.

"Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko", sagte Kramer dem "Handelsblatt". "Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken."

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten "Anbahnung", sagte er. Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.

Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte "geborene Geheimnisträger". Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, erklärte Kramer. "Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen."

Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen. Zudem hätten sie "nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen", sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium.

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