Eine Betreiberin einer Coronateststelle in Rheinland-Pfalz muss die Vergütungen an die Kassenärztliche Vereinigung zurückzahlen. Sie erfüllte die Dokumentationspflichten nicht vollständig, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klage gegen die Rückforderung ab (Az.: 5 K 508/25.KO).
Die Klägerin betrieb während der Pandemie mehrere Teststellen. Im Dezember 2022 entdeckte die Kassenärztliche Vereinigung auffällige Abrechnungen. Eine Auftragsdokumentation für einen bestimmten Tag konnte die Frau nur teilweise vorlegen.
Daraufhin forderte die Kassenärztliche Vereinigung im September 2024 rund 700.000 Euro von der Klägerin zurück. Dagegen zog sie vor Gericht und scheiterte nun. Die Rückforderung sei rechtens, entschieden die Richter. Dass sie Daten verloren hat, entbindet sie nicht von ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht. Sie hätte Sicherheitskopien ihrer Daten erstellen müssen.Â
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Betreiberin von Coronateststelle in Rheinland-Pfalz muss Vergütung zurückzahlen
- AFP - 16. Juli 2026, 14:43 Uhr
Eine Betreiberin einer Coronateststelle in Rheinland-Pfalz muss die Vergütungen an die Kassenärztliche Vereinigung zurückzahlen. Sie erfüllte die Dokumentationspflichten nicht vollständig, wie das Verwaltungsgericht Koblenz mitteilte.
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