Der Wunsch nach einer Klimaanlage beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Wohnungseigentümer aus Berlin wollten auf ihrem Balkon eine Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Eigentümergemeinschaft stimmte aber mehrheitlich dagegen. Nun entscheiden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Klimaanlage haben können. (Az. V ZR 162/25)
Für bauliche Veränderungen muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Im aktuellen Fall klagte die Familie gegen die Ablehnung und das Berliner Landgericht erlaubte das Klimagerät, da es die Nachbarn nicht über das "bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß" hinaus beeinträchtige. Gegen dieses Urteil wandte sich die Eigentümergemeinschaft an den Bundesgerichtshof, der im Juni verhandelte und nun seine Entscheidung verkündet.
Wirtschaft
Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch von Eigentümern auf Klimaanlage
- AFP - 17. Juli 2026, 04:02 Uhr
Der Wunsch nach einer Klimaanlage beschäftigt den Bundesgerichtshof. Er entscheidet darüber, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Klimaanlage haben können.
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