Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden, die Verbraucherschützer dahinter wollen aber in Revision gehen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Amazon Prime hatte in seinem Dienst mit dem Schalten von Werbeclips begonnen. Abonnierte Kunden mussten dies entweder akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung eines laufenden Vertrages und fordert Schadenersatz für Verbraucher. Tausende Kundinnen und Kunden haben sich der Klage angeschlossen.
Das Oberste Landesgericht erklärte jedoch, dass sich in den Vertragsbestimmungen keine Zusage der Werbefreiheit finde. Auch habe die Verbraucherzentrale nicht belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet wurde. Daher ergebe sich für die Verbraucher durch die Einführung von Werbeunterbrechungen kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die Beteiligung an der Klage von Verbrauchern, welche sich für die werbefreie Variante entschieden hatten, erklärte das Gericht zudem für grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Ansprüche müssten laut Gesetz "im Wesentlichen gleichartig" sein, was hier nicht gegegeben sei.
"Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen ", erklärte dazu Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an."
Auch mit Blick auf die anderen Begründungen des Münchener Gerichts sehen die Verbraucherschützer noch Klärungsbedarf. "Noch vor wenigen Jahren war Werbefreiheit eines der zentralen Leistungsversprechen von Streaming-Angeboten", erklärte sie. Mit einer finalen Entscheidung ist demnach wohl im Laufe des Jahres 2027 zu rechnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in derselben Angelegenheit ebenfalls gegen Amazon geklagt und in unterer Instanz Recht erhalten. Die Klage richtete sich jedoch primär gegen die Kommunikation des Konzerns: Das Landgericht München untersagte dem Streaming-Anbieter, per Mail darüber zu informieren, dass es Werbefreiheit künftig nur noch gegen Aufpreis gebe. Das Verfahren läuft ebenfalls noch, Amazon ging in Berufung.
Wirtschaft
Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab
- AFP - 17. Juli 2026, 13:28 Uhr
Eine Verbraucherklage gegen des US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime ist wie erwartet abgewiesen worden: Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen.
Weitere Meldungen
Angesichts der niedrigen Pegelstände in Deutschland setzt sich Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) für einen Ausbau der Flüsse ein. "Grundsätzlich sollten wir alle ein
MehrDer Musik-Streaming-Dienst Spotify will von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Musik künftig besser kennzeichnen. "Das Feedback unserer Hörer*innen war klar: Sie wollen
MehrMehr als jedes dritte angebotene Einfamilienhaus in einer der acht größten deutschen Städte kostet einer Auswertung des Immobilienportals Immoscout24 zufolge mehr als eine
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sieht trotz der anhaltenden Niedrigwasserkrise keine Versorgungsengpässe. "Stand jetzt ist die
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die geplante Frühstartrente als Instrument für mehr Chancengleichheit bei der Altersvorsorge
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat nach den Forderungen der Parteibasis nach einem Kurswechsel eine klarere Positionierung in Kernfragen
Mehr














