Ein Mann aus Rheinland-Pfalz darf laut einem Urteil den Namen "Oggie" nicht als Künstlernamen führen. Das für den Künstlernamen nötige schöpferische Element fehlt, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch mitteilte. Es wies die Klage auf Eintragung des Künstlernamens in seinen amtlichen Ausweis ab (Az.: 5 K 1431/25.NW).
2022 unternahm der Mann eine Fahrradreise von der Pfalz bis nach Istanbul, bei der er einen Kühlschrank auf dem Gepäckträger transportierte. Damit sammelte er 13.000 Euro Spenden an die Kinderkrebsstiftung und erreichte mediale Aufmerksamkeit. Er beantragte bei der zuständigen Verbandsgemeinde, den Namen "Oggie" als Künstlername in seine Ausweisdokumente einzutragen.Â
Nachdem die Behörde den Antrag abgelehnt hatte, erhob der Mann Klage. Damit scheiterte er nun. Er trat nicht mit einer künstlerischen Tätigkeit in Erscheinung, sondern mit einer sportlichen, wie die Richter entschieden. Die Fahrradreise fällt demnach nicht in den Schutzbereich der Kunstfreiheit.Â
Der Mann habe die Größe des transportierten Gegenstands vom Spendenaufkommen abhängig gemacht. Damit lag der Fokus auf der sportlichen Herausforderung und dem Spendensammeln, nicht auf dem unmittelbaren Ausdruck der individuellen Künstlerpersönlichkeit.Â
Einer breiten Öffentlichkeit sei der Mann zudem nicht als "Oggie" bekannt. In Medienberichten wurde er überwiegend mit seinem bürgerlichen Namen vorgestellt. "Oggie" fand lediglich als Spitzname Erwähnung.
Lifestyle
Mann aus Rheinland-Pfalz darf Namen Oggie nicht als Künstlernamen führen
- AFP - 12. August 2026, 14:44 Uhr
Ein Mann aus Rheinland-Pfalz darf laut einem Urteil den Namen 'Oggie' nicht als Künstlernamen führen. Das für den Künstlernamen nötige schöpferische Element fehlt, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mitteilte.
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