Eine Professorin in Nordrhein-Westfalen darf einem Gerichtsurteil zufolge keine Versuche an Mäusen vornehmen, bei denen die Tiere chirurgisch aneinander genäht werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Mittwoch laut Mitteilung ein Verbot der Versuche und wies eine Klage der Professorin der Universität Bonn ab. Die umstrittene Versuchsart belastet demnach die dabei zusammengenähten Mäuse schwer und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Bei sogenannten Parabioseversuchen werden zwei lebende Mäuse an den Flanken operativ miteinander verbunden, so dass sich ihre Blutkreisläufe verbinden. Nach acht Wochen werden die Tiere wieder getrennt und seziert. Die Professorin wollte die Entwicklung eines Malariaimpfstoffs erforschen.
Die Wissenschaftlerin stufte die Versuche als lediglich mittelgradig belastend ein. Das Gericht schätzte die Belastung für die Mäuse hingegen als schwer ein. Die Professorin habe keine Unterlagen vorgelegt, die diese Belastungen rechtfertigten würden, hieß es zur Begründung.
Das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung hatte die Versuche zuerst genehmigt, die Genehmigung dann aber wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückgenommen. Dagegen klagte die Professorin. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
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Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
- AFP - 26. August 2026, 14:54 Uhr
Eine Professorin in Nordrhein-Westfalen darf einem Gerichtsurteil zufolge keine Versuche an Mäusen durchführen, bei denen die Tiere chirurgisch aneinander genäht werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte laut Mitteilung ein Verbot der Versuche.
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