Der Reiseanbieter Booking.com darf das Flugportal eTraveli nicht übernehmen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023. Eine Fusion der beiden Firmen würde den Wettbewerb deutlich behindern, entschied es. (Az. T-1139/23)
Die europäische Wettbewerbsaufsicht befürchtet, dass Booking mit einer Übernahme von eTraveli seine dominante Position auf dem Markt der Online-Reisevermittlungen zu stark ausbauen würde. Das könne zu steigenden Kosten für Hotels und Touristen führen, erklärte die Kommission 2023.Â
Booking argumentierte vor Gericht dagegen. Der Zusammenschluss werde zu mehr Effizienz führen, gab das Unternehmen an. Das Gericht ging aber davon aus, dass das die negativen Folgen nicht ausgleichen könne. Gegen das Urteil kann Booking noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgehen.
Wirtschaft
EU-Gericht bestätigt: Booking darf eTraveli nicht übernehmen
- AFP - 9. September 2026, 09:59 Uhr
Der Reiseanbieter Booking.com darf das Flugportal eTraveli nicht übernehmen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023.
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