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Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München

  • AFP - 21. September 2026, 15:52 Uhr
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Figur von Justitia
Bild: AFP

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München vier Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen bis zu sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München am Montag vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach den Urteilsfeststellungen nutzten die Angeklagten ein legal wirkendes Transportunternehmen für kriminelle Geschäfte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Georgische Kunden konnte demnach über das Transportunternehmen unter anderem Diebesgut wie etwa gestohlene Drogerieartikel oder hochwertige Fahrräder nach Georgien bringen lassen. Die legal wirkende Transportfirma sei das "logistische Rückgrat" der Straftaten gewesen, erklärte das Gericht.

Die Bande beschäftigte zudem georgische Kurierfahrer, die keine Arbeitserlaubnis für Deutschland hatten. Durch hinterzogene Lohn- und Umsatzsteuern sei ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden.

Der 56-jährige Betreiber des Unternehmens erhielt sechs Jahre und drei Monate Haft. Sein 29-jähriger Sohn, der zunehmend Führungsaufgaben übernommen hatte, wurde zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. 

Eine 53-jährige Frau muss dreieinhalb Jahre in Haft. Sie sei für die Verwahrung und Verwaltung der erwirtschafteten Gelder zuständig gewesen. Ein 55-jähriger Mann wurde zu drei Jahren verurteilt. Ihm waren laut Gericht die Kurierfahrer im Einzugsgebiet Berlin untergeordnet. 

Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer auf schwere Straftaten ausgerichteten kriminellen Vereinigung sowie banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Der 56-Jährige wurde auch wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Die Einziehung des Tatbetrags wurde angeordnet. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.

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