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Maddie-Verdächtiger nicht länger observiert: Neues Gutachten sieht geringere Gefahr

  • AFP - 30. Oktober 2026, 16:14 Uhr
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B. 2024 vor Gericht in Braunschweig
Bild: AFP

Den deutsche Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine 'Maddie' darf nicht länger von der Polizei observiert werden. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig nach Angaben vom Freitag.

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" wird nicht länger dauerhaft von der Polizei observiert. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig am Freitag. Es lehnte eine Beschwerde der Kieler Polizei gegen den Stopp der Überwachung von Christian B. durch Einsatzkräfte ab. Zur Begründung verwies es auf ein neues Expertengutachten, wonach der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter nicht zu einer Hochrisikogruppe mit einer deutlich erhöhten Rückfallgefahr gehört.

B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie deshalb bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens in Gefängnissen. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit und lebt in einer städtischen Unterkunft in Kiel.

Seit der Haftentlassung vor etwas mehr als einem Jahr gelten für B. im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht Weisungen, die die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur Positionsbestimmung tragen. Außerdem wurde er dauerhaft von der Polizei observiert, was aber nicht zur Führungsaufsicht gehörte. Rechtlich gehörte die Maßnahme in den Bereich der sogenannten polizeilichen Gefahrenabwehr.

Diese Begleitung wurde gerichtlich auf Antrag der Polizei mehrfach verlängert. Am Donnerstag aber lehnte das in erster Instanz zuständige Kieler Amtsgericht die von der Polizei beantragte weitere Verlängerung der Überwachung ab. Die von der Polizeidirektion in Kiel dagegen eingereichte Beschwerde wies das Oberlandesgericht nun am Freitag ab.

"Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung werden die zuständigen Behörden Christian B. weiterhin im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eng begleiten", erklärte die Polizei in Kiel. Dazu gehörten etwa "die konsequente Ausschöpfung der polizeilichen Instrumente zur Gefahrenabwehr" sowie "fortlaufende behördenübergreifende Zusammenarbeit".

Voraussetzungen für eine dauerhafte Observation des 49-Jährigen lägen nicht mehr vor, betonte das Oberlandesgericht. Es müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr" bestehen, was aktuell nicht mehr der Fall sei.

Ein vom Amtsgericht im Oktober in Auftrag gegebenes neues psychiatrisches Sachverständigengutachten kommt demnach zu dem Schluss, dass von B. eine "durchschnittliche Rückfallgefahr" ausgeht. Ein etwaiger neuer sexueller Übergriff könne ohne polizeiliche Observation zwar nicht ausgeschlossen werden, sei aber derzeit aber weder absehbar noch jederzeit zu befürchten.

Entsprechend bestehe eine "erhöhte abstrakte Rückfallgefahr", aber kein hinreichend konkretisiertes Tatrisikio, fügte das Gericht hinzu. "Ein angemessenes Risikomanagement könnte etwa im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht mit Anbindung des Betroffenen an eine forensische Fachambulanz erreicht werden." Darüber hinaus seien weitere Auflagen wie die elektronische Fußfessel für B. von dem Beschluss nicht betroffen.

Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes internationales Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.

Im bislang letzten Prozess gegen B. hatte ein Gerichtsgutachter diesem eine hohe Rückfallgefahr und anhaltende hochgradige Gefährlichkeit bescheinigt. Daraufhin wurden die diversen Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht und die ergänzende Observation veranlasst. Rechtliche Möglichkeiten für weitere freiheitsentziehende Maßnahmen gegen B. gibt es nach Justizangaben nicht.

Nach seiner Haftentlassung im September vergangenen Jahres landete der mittellose B. in Kiel. Er war obdachlos und lebte in einem Waldstück, es gab Proteste von Anwohnern. Auf Beschluss der Behörden bekam er einen Platz in einer städtischen Unterkunft angeboten.

Bereits im Juni hatte das Kieler Amtsgericht eine Observationsverlängerung für B. zwischenzeitlich abgelehnt. Damals war eine Beschwerde der Polizei aber erfolgreich gewesen, die Überwachung wurde daraufhin zunächst fortgesetzt.

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