Die Kündigung von Verträgen im Internet wird vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft: Er verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über zwei Klagen gegen Unternehmen, darunter den Streamingdienst Netflix. Geklärt wird, ob Firmen verlangen können, dass ihre Kunden sich für die Kündigung mit Passwort anmelden. Ein Urteil fiel noch nicht. (Az. I ZR 272/25 und I ZR 275/25)
Gegen Netflix klagte die Wettbewerbszentrale. Die zweite Klage erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Firma, die verschiedene Internet-Dienstleistungen anbietet. Bei beiden Unternehmen mussten Kunden sich erst einloggen und unter anderem ihr Passwort eingeben, bevor sie kündigen konnten. Die klagenden Verbände sehen darin einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz.
Das Berliner Kammergericht gab ihnen recht. Die Kündigungsschaltfläche müsse Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu einer Bestätigungsseite führen. Schaltflächen und Bestätigungsseite müssten ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein, erklärte das Kammergericht im November 2025.
"Das Verfahren hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung", teilte die Wettbewerbszentrale am Mittwoch vor der Verhandlung mit. Denn auch für andere Anbieter von Online-Abos stelle sich die Frage, "ob sie eine Kündigung von der Eingabe eines Passworts abhängig machen dürfen".
Der BGH überprüft die Berliner Entscheidungen. Wann er in Karlsruhe sein Urteil verkündet, war am Donnerstag noch nicht bekannt.
Technologie
Kündigung nur mit Passwort: Bundesgerichtshof prüft Login-Pflicht
- AFP - 5. November 2026, 15:36 Uhr
Die Kündigung von Verträgen im Internet wird vom Bundesgerichtshof geprüft. Er verhandelte über zwei Klagen gegen Unternehmen, darunter Netflix. Geklärt wird, ob Firmen verlangen können, dass ihre Kunden sich für die Kündigung mit Passwort anmelden.
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