Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um die Zulässigkeit von Werbung für eine Online-Diagnose. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Patienten füllen einen Fragebogen aus, die Kooperationsärzte des Unternehmens sitzen in Irland und haben keinen persönlichen Kontakt zu den Patienten.(Az. I ZR 118/24)
Sie können Privatrezepte ausstellen und diese an eine kooperierende Apotheke weiterleiten, welche die verschriebenen Mittel verschickt. Das Oberlandesgericht München verbot dem Unternehmen diese Werbung. Ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient sei hier unbedingt notwendig, erklärte es. Das Unternehmen wandte sich an den BGH, der das Münchner Urteil prüft und nun verhandelt.
Wirtschaft
BGH prüft Werbung für Fernbehandlung von Erektionsstörungen durch Ärzte in Irland
- AFP - 12. Februar 2026, 04:02 Uhr
Am Bundesgerichtshof geht es um die Zulässigkeit von Werbung für eine Online-Diagnose. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet.
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