Wirtschaft

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

  • AFP - 6. März 2026, 10:15 Uhr
Bild vergrößern: Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten
Medizinische Instrumente
Bild: AFP

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Dagegen klagte diese, nun aber ohne Erfolg. Es ging um Programme des Gesundheitsmanagements, zum Beispiel Coaching bei Diabetes oder Asthma. Die Versicherten reichten Arztrechnungen zur Erstattung ein. Die Krankenversicherung analysierte diese Rechnungen unter anderem hinsichtlich der Diagnosen. Sie lud Versicherte, die dafür in Frage kamen, dann zu den Gesundheitsprogrammen ein. Bei Neukunden und Vertragsänderungen wurde dafür eine Einwilligung eingeholt, bei Bestandskunden aber nicht.

Der Datenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Er verwarnte die Krankenversicherung und wies sie an, solche Daten nur noch nach einer wirksamen Einwilligung zu verarbeiten. Die Versicherung zog dagegen vor Gericht und hatte in Mainz und Koblenz zunächst Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht änderte diese Urteile aber nun und wies die Klage ab.

Es wog die Interessen der Versicherten und der Versicherung gegeneinander ab und kam zu dem Schluss, dass diejenigen der Patienten hier wichtiger seien. Zwar seien Gesundheitsvorsorge und eine Reduzierung von Behandlungskosten wichtig, auch das liege im Interesse der Versicherten. Ausschlaggebend sei aber der in der Verordnung verankerte erhöhte Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Außerdem seien die Vorsorgeprogramme nicht Teil des medizinischen Kernbereichs. Als negativ wertete das Gericht auch, dass es sich um breit gestreute Daten handelte und dass die Versicherung ihre Interessen den Versicherten nicht deutlich genug mitgeteilt habe.

Weitere Meldungen

Warken freut sich über EU-Einigung zum Pharmapaket

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnet die Einigung der EU-Staaten auf das europäische Pharmapaket als wichtigen Schritt zur

Mehr
NRW-Verkehrsminister bei Infrastruktur-Gesetz gegen Parteilinie

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz stößt bei den Grünen bisher eigentlich auf starke Ablehnung - nicht aber so beim grünen

Mehr
USA: Arbeitslosenquote steigt im Februar auf 4,4 Prozent

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den USA hat sich wieder eingetrübt. Im Februar wurden 92.000 Jobs gestrichen, wie das Arbeitsministerium am Freitag in Washington mitteilte. Die

Mehr

Top Meldungen

Merz: Iran-Krieg bringt weitere Herausforderung für deutsche Wirtschaft

Nach einem Gespräch mit Wirtschaftsverbänden hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die möglichen Folgen des Iran-Kriegs für die deutsche Wirtschaft hingewiesen. Der

Mehr
Öl-Preis steigt auf höchsten Stand seit fast zwei Jahren

Der Öl-Preis ist vor dem Hintergrund der militärischen Eskalation im Nahen Osten weiter gestiegen. Am Freitagnachmittag kostete ein Barrel der Nordsee-Sorte Brent zeitweise fast

Mehr
US-Arbeitslosenquote im Februar auf 4,4 Prozent gestiegen

Washington (dts Nachrichtenagentur) - Die Arbeitslosenquote in den USA ist im Februar leicht auf 4,4 Prozent gestiegen. Das teilte das US-Arbeitsministerium am Freitag in

Mehr