Wirtschaft

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

  • AFP - 6. März 2026, 18:03 Uhr
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Ein E-Auto wird geladen.
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Im Streit um Schnellladesäulen an Autobahnen hat die Autobahn GmbH eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Konzessionen über Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen nicht ohne Ausschreibung 'vergeben werden dürfen'.

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

In dem Rechtsstreit hatte der Ladesäulenbetreiber Fastned Deutschland bemängelt, dass Bau und Betrieb der Schnelllader auf Rastplätzen ohne europaweite Ausschreibung der Autobahn Tank und Rast GmbH und der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH übertragen wurden, welche ungefähr 90 Prozent der Raststätten betreiben. Dazu wurden die bestehenden etwa 360 Konzessionsverträge für Rastanlagen um die Errichtung und den Betrieb von Schnellladern ergänzt. 

280 dieser Konzessionen waren schon zwischen 1996 und 1998 mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren ohne Ausschreibung an die staatliche Vorgängerin der beiden GmbH vergeben worden, bevor diese privatisiert wurde. Aus der Privatisierung gingen später die Autobahn Tank und Rast und die Ostdeutsche Autobahntankstellen hervor. 

Das Düsseldorfer Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob das Vorgehen EU-rechtskonform war. Eine EU-Vorschrift erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, eine bestehende Konzession ohne neues Vergabeverfahren zu ändern, wenn das wegen unvorhersehbarer Umstände erforderlich wird. 

Der EuGH urteilte, dass es zulässig ist, eine schon bestehende Konzession auch nach der Privatisierung des Konzessionsnehmers zu erweitern. Allerdings wies der EuGH auch daraufhin, dass es dabei um die Durchführung des ursprünglichen Konzessionsvertrags gehe, wie das Düsseldorfer Gericht nun mitteilte. "Die Konzession für Schnellladeinfrastruktur müsste also erforderlich sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Tankstellen und Raststätten sicherzustellen." 

Das sei hier nicht der Fall, entschied das Oberlandesgericht am Freitag. "Die Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch die Schnellladeinfrastruktur anböten", teilte es mit. Die Entscheidung sei rechtskräftig.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, sprach von einer "guten Nachricht für den Wettbewerb". "Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war", erklärte er. Das mache "den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur". Nur so könne es "günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher" geben.

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