Wirtschaft

Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt: Ausnahmen vom Mindestlohn nicht möglich

  • AFP - 7. März 2026, 11:00 Uhr
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Arbeiter auf Spargelfeld
Bild: AFP

Das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekräftigt, dass Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte vom Mindestlohn nicht zulässig sind: Eine Prüfung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben könne.

Das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekräftigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht zulässig sind. Eine Prüfung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben könne, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Prüfung in Auftrag gegeben. Beim CDU-Parteitag im Februar stimmten die Teilnehmer dennoch einstimmig für einen Antrag, der Ausnahmen beim Mindestlohn für Agrar-Saisonarbeiter fordert.

"Die CDU schlägt kalten Rechtsbruch vor", erklärte der Linken-Abgeordnete Marcel Bauer am Samstag. "Statt sich für eine faire Bezahlung einzusetzen, will sie, dass hart arbeitende Menschen ausgebeutet werden können."

Die Debatte war im vergangenen Jahr mit Blick auf die damals noch zu beschließende Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar aufgekommen. Der Bauernverband hatte vor einer starken Anhebung gewarnt, etwa der Erdbeer- und Spargelanbau wäre dadurch in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich. Beschlossen wurde schließlich ein Anstieg von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt die Lohnuntergrenze dann auf 14,60 Euro.

Agrarminister Rainer hatte sich im Zuge der Debatte offen für Ausnahmen für Saisonkräfte gezeigt, die häufig aus dem Ausland kommen. Die entsprechende Prüfung kam jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis, wie sein Ministerium nun bekräftigte: Der gesetzliche Mindestlohn bilde eine "absolute Lohnuntergrenze". "Mit dieser Zielsetzung wären Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Branchen wie der Landwirtschaft nicht vereinbar."

Auch Ausnahmen für Minijobber in der Landwirtschaft seien nicht möglich, führte das Ministerium weiter aus. "Dies würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gebe", wird aus dem Prüfbericht zitiert.

Dennoch soll nach Angaben der Linken auf der kommenden Agrarministerkonferenz erneut über das Thema beraten werden. Die baden-württembergische CDU habe einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufgesetzt.

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