Wirtschaft

Reparaturen am Mehrfamilienhaus: BGH urteilt über Pflicht für mehrere Angebote

  • AFP - 27. März 2026, 04:01 Uhr
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Handwerkerarbeiten in einem Haus
Bild: AFP

Ein Streit unter Eigentümern in einem Wuppertaler Mehrfamilienhaus wird vom BGH geklärt. Es geht um die Frage, ob die Eigentümergemeinschaft vor der Beauftragung von Handwerkern für Erhaltungsmaßnahmen mehrere Angebote einholen muss.

Ein Streit unter Eigentümern in einem Wuppertaler Mehrfamilienhaus wird am Freitag (10.00 Uhr) vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geklärt. Es geht um eine bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Frage: ob die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet ist, vor der Beauftragung von Handwerkern für Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude mehrere Angebote einzuholen. (Az. V ZR 7/25)

Die Eigentümergemeinschaft in Wuppertal beschloss 2023 mehrere Reparaturen und Renovierungen. Beauftragt wurden Handwerksbetriebe, mit der sie schon gute Erfahrungen gemacht hatte. In dem Beschluss wurde ausdrücklich darauf verzichtet, weitere Angebote von anderen Handwerkern einzuholen. Dagegen klagten einzelne Eigentümer. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass verschiedene Angebote eingeholt werden müssten, allerdings erst ab einer bestimmten Summe. Die Grenze zog es bei 4000 Euro. Ob das so bleibt, entscheidet nun der BGH.

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