Der Fall eines Vaters, der seinen 15 Jahre alten Sohn gegen Geld einem Pastor für sexuelle Handlungen vermittelt haben soll, wird neu aufgerollt. Das Landgericht Hamburg muss noch einmal darüber verhandeln, ob der Angeklagte seinen Sohn zur Prostitution veranlasst hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Bei der Beweiswürdigung seien Fehler gemacht worden. (Az. 5 StR 691/25)
Das Landgericht hatte den Mann vor elf Monaten wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Jugendlichen schuldig gesprochen, außerdem wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Es verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Die Hauptvorwürfe der besonders schweren Zwangsprostitution und Zuhälterei sah das Gericht nicht als bestätigt an. Zwar habe der Vater den Kontakt zwischen seinem Sohn und dem inzwischen suspendierten Pastor hergestellt, ihn ins Pfarrhaus gebracht und Geld für diese Vermittlung genommen.Â
Es habe aber nicht bewiesen werden können, dass er seinen Sohn mit Drohungen und Gewalt zu sexuellen Handlungen mit dem Pastor gebracht habe. Nicht auszuschließen sei, dass der Jugendliche sich schon vorher zur Prostitution entschlossen habe, entschied das Landgericht.
Der Sohn selbst und die Staatsanwaltschaft wandten sich gegen das Urteil an den BGH. Sie wollen, dass der Mann auch wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt wird. Da der BGH bei seiner Überprüfung des Urteils Rechtsfehler fand, verwies er den Fall zurück an eine andere Strafkammer in Hamburg. Auch der angeklagte Vater hatte beim BGH zunächst Revision eingelegt, diese aber wieder zurückgenommen.
Der frühere Pastor wurde vor einem knappen Monat vom Landgericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Brennpunkte
Vorwurf gegen Vater wegen Zwangsprostitution von 15-jährigem Sohn wird neu verhandelt
- AFP - 18. Juni 2026, 16:40 Uhr
Der Fall eines Vaters, der seinen 15 Jahre alten Sohn gegen Geld einem Pastor für sexuelle Handlungen vermittelt haben soll, wird neu aufgerollt. Das Landgericht Hamburg muss noch einmal verhandeln, ob er ihn zur Prostitution veranlasste.
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