Nach einem Doppelmord an seiner früheren Partnerin und deren neuem Freund in Schleswig-Holstein ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Kiel vom Dezember, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte seine beiden Opfer im November 2024 vor dem Haus der Frau erstochen. (Az. 5 StR 281/26)
Er handelte aus Wut und Eifersucht, wie das Landgericht feststellte. Er habe sich mit der Trennung nicht abfinden können und sei überzeugt davon gewesen, dass die Frau sein Besitz sei. Die Frau starb noch am Tattag, ihr neuer Lebensgefährte im Frühling 2025 an den schweren Verletzungen.
Das Landgericht sprach den Angeklagten wegen zweier Morde aus niedrigen Beweggründen schuldig. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.
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Doppelmord in Schleswig-Holstein: Bundesgerichtshof bestätigt Kieler Urteil
- AFP - 2. September 2026, 12:29 Uhr
Nach einem Doppelmord an seiner früheren Partnerin und deren neuem Freund in Schleswig-Holstein ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Kiel vom Dezember.
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