Zum Auftakt des Prozesses um die tödliche Amokfahrt in Leipzig hat der Angeklagte am Montag zunächst geschwiegen. Die Anklage wirft dem 34-Jährigen in dem Verfahren vor dem Landgericht der sächsischen Stadt unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor. Bei der Amokfahrt durch eine belebte Fußgängerzone wurden zwei Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob warf dem Angeklagten vor, aus Rache an seiner von ihm getrennten Ehefrau gehandelt zu haben.
Jeffrey K. soll am 4. Mai mit einem Auto und einer Geschwindigkeit von bis zu 90 Stundenkilometern über die vielbesuchte Einkaufsmeile gerast sein und zahlreiche Passanten erfasst haben. "Der Angeklagte wollte Menschen, die sich auf seiner Strecke befanden, erfassen und töten", sagte Jakob bei der Anklageverlesung. Dafür habe er sich "bewusst" die Fußgängerzone ausgesucht.
Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben während der weniger als eine Minute dauernden Amokfahrt. Weitere Menschen erlitten demnach unter anderem Knochenbrüche, Prellungen oder offene Wunden. Jakob schilderte, wie Betroffene auf die Motorhaube des Wagens geschleudert oder von Gegenständen getroffen wurden. Anderen sei es gelungen, "teilweise knapp vor dem Fahrzeug" auszuweichen, darunter ein Mann mit zwei kleinen Kindern in einem Bollerwagen. Erst Poller am Ende der Fußgängerzone stoppten den Amokfahrer.
Zahlreiche Betroffene "litten und leiden unter psychischen Problemen", sagte der Oberstaatsanwalt. Der Anklage zufolge hatte K. die Tat spätestens am Vorabend geplant. Die Ermittler fanden keine religiösen oder extremistischen Motive. Die Staatsanwaltschaft geht von persönlichen Rachemotiven aus.
"Er wollte mit der Tat öffentliche Aufmerksamkeit erzielen", sagte Jakob. Er habe seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, mit der er einen gemeinsamen Sohn hat, bloßstellen und sich "an ihr rächen" wollen, indem er in einem in sozialen Netzwerken verbreiteten Schreiben ihren Stiefvater der Vergewaltigung beschuldigte.
Jakob warf dem Angeklagten "egoistisches Handeln" vor. "Er war der Meinung, dass er nichts mehr zu verlieren hatte nach der Trennung seiner Frau." Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.
Der in einen grau-weißen Hoodie gekleidete Jeffrey K. verfolgte die Anklageverlesung ohne sichtbare Regungen. Ihm gegenüber saßen einige der insgesamt neun Nebenkläger. Der gebürtige Leipziger K. schwieg am Montag zu den Vorwürfen und machte lediglich Angaben zu seiner Person. Er ist demnach gelernter Koch, seinen Familienstand gab er mit "verheiratet" an.
In dem zunächst bis nächsten Juli terminierten Prozess spielt auch die psychische Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit eine Rolle. K. hatte sich im Monat vor der Attacke freiwillig in psychiatrischer Behandlung befunden und die Klinik wenige Tage vor der Tat auf eigenen Wunsch verlassen. Das vorläufige Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen sieht keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit des Mannes, der nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in einer Psychiatrie mittlerweile in einer Haftanstalt in Untersuchungshaft sitzt.
Verteidiger Malte Heise nannte die Tat in einer Erklärung vor Gericht eine "menschliche Tragödie von erschütterndem Ausmaß". Gleichwohl müssten die Beweggründe und die innere Verfassung seines Mandanten zu Tatzeit sorgfältig geprüft werden. Nicht Rache, sondern seine "als auswegslos empfundene Lage" sowie "Verzweiflung" hätten eine Rolle gespielt, sagte K.s Anwalt. So habe er während seines Psychiatrieaufenthalts von der Klage seiner Ehefrau um das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind erfahren.
Zudem hält die Verteidigung den Vorwurf des versuchten Mordes in 85 Fällen für nicht belegt. Er habe den möglichen Tod dieser Menschen weder erkannt noch billigend in Kauf genommen.
Die Tat sorgte in Sachsen und darüber hinaus für Entsetzen. Die betroffene Einkaufsmeile führt vom bei Touristen beliebten Augustusplatz mit dem Gewandhaus zum Markt mit dem alten Leipziger Rathaus und wird täglich von vielen Menschen besucht. Die Fußgängerzone ist an vielen Stellen durch absenkbare Poller gesichert - nicht aber dort, wo der mutmaßliche Täter einbog.
Brennpunkte
Tödliche Amokfahrt in Leipzig: Angeklagter schweigt zu Prozessauftakt
- AFP - 2. November 2026, 10:40 Uhr
Zum Auftakt des Pozesses um die tödliche Amokfahrt in Leipzig hat der Angeklagte zunächst geschwiegen. Die Anklage wirft dem 34-Jährigen in dem Verfahren vor dem Landgericht unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor.
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